AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

sowie Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

 

Nachfolgende Bedienungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber der des Internetportals www.mfz-mdonline.de (nachfolgend mfz-jahn.de), der Firma MFZ Fertigungszentrum Jahn GmbH (nachfolgend MFZ) und denjenigen, die auf dem vorgenannten Internetportal Angebote sichten und Bestellungen auslösen (nachfolgend Besteller).

Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

A) Erläuterungen und Umfang der AGB

1.) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse zwischen MFZ und dem Besteller.

2.) Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Besteller i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle Informationen und Daten, die zu einer schnellen und rationellen Auftragsabwicklung notwendig sind, werden auf Datenträgern erfasst und gespeichert.

B) Vertragsschluss

C) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

1.) Annahmebedingungen

Mit der Auslösung einer Bestellung auf dem Internetportal „www.mfz-mdonline.de“ kommt noch kein rechtverbindlicher Kaufvertrag zustande. Vielmehr stellt die durch Drücken des Buttons “Jetzt bestellen” abgegebene Willenserklärung des Bestellers ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Inhalt dar, wie er sich aus dem Warenkorb des Portals in Verbindung mit diesen AGB und (incl. Liefer- und Zahlungsbedingungen) ergibt.

Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter Geltung unserer AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen oder entgegenstehende AGB des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf übersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen sind ausnahmsweise nur dann bindend, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

Unsere Angebote sind freibleibend. Veränderungen, die der technischen Entwicklung angepasst sind und das Angebot nur unwesentlich ändern, behalten wir uns vor. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren behalten wir uns vor.

Mit dem Auslösen bzw. Anklicken des Buttons “ Jetzt bestellen” erklärt der Besteller verbindlich, die im Warenkorb genannte Ware kaufen zu wollen (Angebot). Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ übersenden Sie Ihre Bestellung an uns. Damit geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab. An Ihr Angebot sind Sie 14 Tage gebunden. Zunächst bestätigen wir den Eingang der Bestellung mit einer automatischen eMail (Bestellbestätigung). Diese eMail stellt jedoch keine rechtsverbindliche Annahme der Bestellung durch uns dar. Ein Kaufvertrag über die von Ihnen bestellte Ware kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande, die wir Ihnen ebenfalls per eMail zukommen lassen.

2.) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

C) Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen ab Dammstraße 12 39264 Zerbst/Anhalt OT. Lindau-Kerchau. Die Lieferung zur Baustelle versteht sich unter der Voraussetzung von normal befahrbaren Straßen und Zuwegungen bis an die Baustelle. Die Abladung hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Besteller in genügender Zahl zu stellenden Arbeitskräften zu erfolgen. Eine Beförderung der Ware in den Bau wird von uns nicht vorgenommen und ist nicht Teil der mit der Bestellung vereinbarten Lieferung.

D) Gefahrübergang

1.) Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.

2.) Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.

3.) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

E) Lieferzeiten

1.) Ausdrücklich vereinbarte und als solche gesondert bestätigte Lieferzeiten sind für beide Teile bindend, jedoch bedingen Vertragsänderungen eine neue Vereinbarung. Von uns nicht zu vertretende Umstände, z. B. höhere Gewalt, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Besteller kann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist beliefern wollen.

2.) Der Besteller ist zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet.

3.) Bei Abrufaufträgen hat der Abruf in angemessener Frist, mindestens jedoch 4 Wochen vor Liefertermin, durch den Besteller zu erfolgen.

4.) Bei Lieferverzug, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Besteller die in diesem Abschnitt geregelten Rechte; Schadensersatzansprüche stehen ihm nur zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

F) Eigentumsvorbehalt

1.) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

2.) Sofern die Ware noch unter Eigentumsvorbehalt steht, hat der Besteller folgende Pflichten:

a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

b) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitz- oder Wechsel des Unternehmensstandortes hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Ebenso ein etwaiger Insolvenzantrag sowie die Eröffnung eines solchen Verfahrens gleichgültig, ob der Antrag vom Besteller oder einem Gläubiger gestellt wurde.

4.) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 1.) und 2. b) dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

5.) Ein Eigentumserwerb des Unternehmers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Unternehmer für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Unternehmer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen zu verarbeitenden Waren zur Zeit der Bearbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.) Die Forderungen des Unternehmers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragsabschluss zwischen Unternehmer und uns an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient uns zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Unternehmer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Käuferpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.

7.) Der Unternehmer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht berechtigt.

8.) Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Unternehmers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Unternehmer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

9.) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Unternehmer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Unternehmer zustehen. Wir sind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrent-Verhältnis eine Freigabe nur für Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

10.) Die Ware ist bis zur vollen Bezahlung zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu machen. Der Unternehmer hat die gem. Ziffer 6 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehalts-Ware an uns abgetreten.

G) Zahlungsbedingungen

1.) Alle Zahlungen sind auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug übernommen. Die Zahlung gilt erst mit Einlösung der Zahlungsmittel durch den Bezogenen. Gegenforderungen berechtigen den Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

2.) Der Besteller verpflichtet sich, für die in unserem Internetportal bestellte Ware Vorkasse zu leisten. Zusammen mit der eMail, die die endgültige Annahme der Bestellung bestätigt, erhält der Besteller eine Rechnung im PDF-Format. Der Rechnungsbetrag ist im Falle von Vorkasse unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe des Rechnungsbetrages, ohne Abzug von Skonto oder andere Abzüge, eintreffend auf unserem Konto zu zahlen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Nach Ablauf von 8 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Besteller in Zahlungsverzug.

3.) Ist der Besteller Verbraucher, hat er während des Verzugs die Geldschuld mit von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Besteller Unternehmer, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.

5.) Der Verzug des Bestellers oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unter denselben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

H) Lieferqualität

Die Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen, Ausfall und Farbe bleiben vorbehalten und geben keinen Grund zu Beanstandungen.
Die Darstellungen in unserem Internetportal erfolgen bestmöglich in Form und Farbe. Insbesondere Farben können jedoch nur annähernd und zu Beispielzwecken dargestellt werden.

I) Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 3 Arbeitstage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Transportschäden sowie Verlust von Werkstücken und Zubehörteilen muss sofort eine Tatbestandsaufnahme bzw. Information über Transportschäden an uns und den Spediteur erfolgen.

Verbraucher müssen verdeckte Transportschäden bzw. -Mängel (bspw. die Verpackung ist nicht beschädigt) müssen binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen bei uns oder dem Spediteur geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Waren mit offensichtlichen Mängeln, unvollständiger oder unrichtiger Lieferung dürfen nicht ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns eingebaut werden. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

J) Gewährleistung

1.) Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.) Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5.) Für Bestellungen von Unternehmern und Verbraucher gilt die jeweilige, gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist.

6.) Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

K) Haftungsbeschränkungen

1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

L) Widerruf

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

MFZ Fertigungszentrum Jahn GmbH
Kerchau
Dammstraße 12
39264 Zerbst/Anhalt
info@mfz-mdonline.de
Telefon: 0391- 635 23 0
Telefax: 0391-  635 23 20

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
– eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
– die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
– schnell verderben können oder
– deren Verfallsdatum überschritten würde,
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

M) Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Zerbst/Anhalt.

N) Schlussbestimmungen

1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Zerbst/Anhalt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.